So ist ein IT-Wartungsvertrag bei EDV Exxxpert in München aufgebaut: Reaktionszeit 2–12 Stunden, feste Monatspauschale ab 200 € inkl. MwSt., keine Anfahrtskosten in München.
Muster – unverbindlich. Dieser Mustervertrag zeigt, wie ein Wartungsvertrag mit EDV Exxxpert aufgebaut ist. Maßgeblich ist allein der im Einzelfall unterschriebene Vertrag. Ihren Vertrag mit dem passenden Paket erhalten Sie nach der kostenlosen IT-Analyse.
Auf einen Blick
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Reaktionszeit | 2–12 Stunden ab Störungsmeldung (§ 3) |
| Leistungszeiten | Montag bis Freitag, 8:00–18:00 Uhr (§ 3) |
| Anfahrt in München | kostenlos (§ 4) |
| Vergütung | monatliche Pauschale ab 200 € inkl. MwSt. (§ 6) |
| Laufzeit | 12 Monate, Verlängerung um je 12 Monate (§ 11) |
| Kündigungsfrist | 3 Monate zum Laufzeitende (§ 11) |
| Abrechnung | monatlich im Voraus, zahlbar in 7 Tagen (§ 7) |
| Datenschutz | Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Verschwiegenheit nach § 203 StGB (§ 8) |
Wartungs- und Servicevertrag
zwischen EDV Exxxpert IT Solutions, Inhaber Oliver Nossack, Helene-Weber-Allee 17, 80637 München (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber).
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer übernimmt die technische Betreuung der beim Auftraggeber vorhandenen Hard- und Software nach Maßgabe dieses Vertrags.
(2) Dieser Vertrag wird ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB geschlossen, also mit Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern, die den Vertrag für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit abschließen.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen, soweit der Auftraggeber den Fernzugriff ermöglicht:
- Überwachung (Monitoring) der betreuten Systeme
- Einspielen von Betriebssystem- und Sicherheitsupdates nach Absprache
- Verwaltung des Virenschutzes (Lizenzkosten sind nicht enthalten)
- Überwachung der Datensicherung und Einrichtung von Backup-Software
- Überprüfung und Optimierung der Konfiguration des Betriebssystems
- Administration cloudbasierter Anwendungen (z. B. Microsoft 365, Azure, Datenbanken)
- Netzwerkbetreuung (z. B. VPN-Zugänge)
- Telefonischer Support und Fernwartung durch einen festen Ansprechpartner
(2) Gegen gesonderte Vergütung bietet der Auftragnehmer zusätzlich an: Support für Hardware (Rechner, Workstations, Laptops) sowie Reparaturen in der hauseigenen Werkstatt Speed IT.
(3) Die Leistungen nach Abs. 1 werden monatlich erbracht. Weitere Leistungen, die nicht von diesem Vertrag erfasst sind, führt der Auftragnehmer nach gesonderter Beauftragung durch.
§ 3 Reaktions- und Leistungszeiten
(1) Die Reaktionszeit beträgt in der Regel 2 bis 12 Stunden ab Eingang der Störungsmeldung innerhalb der Leistungszeiten.
(2) Die Leistungen werden Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erbracht, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern.
(3) Einsätze außerhalb der Leistungszeiten erfolgen nur nach Absprache. Dafür gelten Zuschläge von 50 % werktags nach 18:00 Uhr und 100 % an Wochenenden und Feiertagen.
§ 4 Ort der Leistungserbringung
(1) Die Leistungen werden per Fernwartung erbracht oder, soweit erforderlich, beim Auftraggeber vor Ort.
(2) Innerhalb von München fallen keine Anfahrtskosten an. Außerhalb Münchens wird je Vor-Ort-Einsatz eine Fahrtkostenpauschale nach der gültigen Preisliste berechnet.
(3) Der Auftragnehmer kann Leistungen auch in seinen Geschäftsräumen erbringen (z. B. Hardwarereparaturen), soweit er dies für notwendig hält.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer während der üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den EDV-Anlagen und unterstützt ihn in angemessenem Umfang.
(2) Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Datensicherung liegt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer überwacht die eingerichtete Sicherung nach § 2 Abs. 1 und meldet erkannte Fehler unverzüglich.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über Änderungen an Hard- und Software, die sich auf die vertraglichen Leistungen auswirken. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über ihm bekannte nachteilige Auswirkungen dieser Änderungen.
§ 6 Leistungspakete und Vergütung
(1) Die Leistungen werden monatlich pauschal vergütet. Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
| Paket | Zeitkontingent pro Monat | Umfang | Pauschale pro Monat (brutto) | davon netto |
|---|---|---|---|---|
| S | Leistungen nach § 2 Abs. 1 per Fernwartung | 1–2 Mitarbeiter | ab 200,00 EUR | ab 168,07 EUR |
| A | 3 Stunden | bis 5 Arbeitsplätze + 1 Server | 300,00 EUR | 252,10 EUR |
| B | 5 Stunden | 5–10 Arbeitsplätze + 1 Server | 445,00 EUR | 373,95 EUR |
| C | 8 Stunden | ab 10 Arbeitsplätze + 1 Server | 700,00 EUR | 588,24 EUR |
| D | 12 Stunden | ab 10 Arbeitsplätze + 2 Server | 1.000,00 EUR | 840,34 EUR |
Jedes Paket kann individuell an das Unternehmen des Auftraggebers angepasst werden. Paket S umfasst ausschließlich Leistungen per Fernwartung. Vor-Ort-Einsätze werden nach der gültigen Preisliste berechnet.
(2) Leistungen, die über das vereinbarte Zeitkontingent hinausgehen, werden nach der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Preisliste vergütet.
(3) Nicht abgerufenes Zeitkontingent verfällt am Monatsende. Eine Erstattung oder Übertragung findet nicht statt.
(4) Materialkosten, Hardware und Softwarelizenzen sind nicht in der Pauschale enthalten und werden gesondert berechnet.
§ 7 Abrechnung
(1) Die Pauschale nach § 6 Abs. 1 wird monatlich im Voraus fällig und abgerechnet.
(2) Leistungen nach § 6 Abs. 2 und 4 werden nach Erbringung berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Sie geben sie nicht an Dritte weiter und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Dies gilt auch nach Vertragsende.
(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gelten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(3) Ist der Auftraggeber Berufsgeheimnisträger (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt), verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB. Er verpflichtet auch seine Mitarbeiter und eingesetzte Dritte schriftlich hierzu und greift nur auf fremde Geheimnisse zu, soweit dies für die Leistung erforderlich ist.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist für Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten sowie für eingesetzte Neuteile beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Frist beginnt bei Instandsetzungsarbeiten mit der Abnahme, bei Wartungsarbeiten mit deren Abschluss. Meldet der Auftraggeber vor Fristablauf einen Mangel, ist die Frist gehemmt, solange der Auftragnehmer den Mangel im Einverständnis mit dem Auftraggeber prüft oder nacherfüllt.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Betrag von zwölf Monatspauschalen nach § 6 je Schadensfall und Vertragsjahr.
(3) In den Fällen des Abs. 2 haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Folgeschäden, soweit diese nicht vorhersehbar und vertragstypisch sind.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2) für die Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
(5) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(6) Schadensersatzansprüche nach Abs. 2 verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt. Dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird mit Unterzeichnung durch beide Parteien wirksam.
(2) Die Laufzeit beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Preisanpassung
Der Auftragnehmer kann die Pauschalen mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit anpassen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall den Vertrag zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien abschließend. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist München.
Anlagen zum Vertrag
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
- Preisliste (Stand bei Vertragsschluss)
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